Rechtsanwalt Tim Plewa vertritt Ihre Interessen auch auf dem Gebiet des Verkehrs- und
Verkehrsstrafrechts, sein Fokus liegt dabei insbesondere auf folgenden Schwerpunkten:
- Fahrzeugschaden
- Fahrzeugausfall
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Fahrzeugkaufvertrag
- Kfz-Leasing
- Fahrzeugreparaturvertrag
- Regressansprüche des Kaskoversicherers / Sozialversicherungsträgers / Dienstherrn
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Verlust und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis